Kombinationswerbeformen nehmen in der Übersicht der digitalen Werbeformen eine Sonderstellung ein und lassen sich keiner anderen Gruppierung eindeutig zuweisen.
Die Werbeformen dieser Gruppe werden lediglich bezüglich ihrer Kombinationsregeln spezifiziert. Die Spezifikationen der zugrunde liegenden Einzelwerbeformen behalten ihre Gültigkeit, so dass sich aus der Kombination die Gesamtspezifikation ableitet.
Kathrin Theurig
Referentin Online-Vermarkterkreis
theurig@bvdw.org
+49 176 609 82 582
Sabine Schwarz
Projektmanagerin
Digital Marketing
schwarz@bvdw.org
+49 151 54678 417